Steiermark - Förderung für Niedertemperatursysteme
Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet einmalige, nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge.
Errichtung von Niedertemperatur-Wärmeabgabesystemen mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 40°C
Es werden Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime gefördert.
Quelle (LINK)
Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark 'Kleine Sanierung'
Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
Stand 1. Jänner 2023